Newsletter-Abonnenten offline gewinnen – so geht's!

Von Birgit Schultz


Letzte Aktua­li­sie­rung 26. Mai 2023 

Hast Du eigent­lich schon ein­mal daran gedacht, nicht nur die Kun­den, die Du über das Inter­net ansprichst, mit einem News­let­ter zu infor­mie­ren, son­dern beson­ders auch die Kun­den, die Du unmit­tel­bar und per­sön­lich vor Ort bedienst? Auch bei die­sen ist es sinn­voll, dass Du Dich regel­mä­ßig mit Dei­nen Ange­bo­ten und Infor­ma­tio­nen in Erin­ne­rung bringst.

Viel­leicht hast Du sogar schon öfters mit Dei­nen Kun­den über Dei­nen News­let­ter gespro­chen. Diese fan­den die Idee ganz toll, aber zu Hause ein­ge­tra­gen haben sie sich dann doch nicht. Wahr­schein­lich ein­fach des­halb, weil sie es bis dahin ver­ges­sen hat­ten.
Oder Du sprichst auf Netz­werk­ver­an­stal­tun­gen mit Men­schen, die Du gerade erst frisch ken­nen gelernt hast, über Dein Unter­neh­men und natür­lich auch über Dei­nen News­let­ter. Auf die Frage, wo man den abon­nie­ren kann, sagst Du, dass das ganz ein­fach über Deine Web­site geht. Der nette Mensch gegen­über nickt, nimmt sich vor, bei nächs­ter Gele­gen­heit Deine Web­site auf­zu­su­chen und den News­let­ter zu abon­nie­ren und …

… nichts passiert!

Das geht auch anders.

Wich­tig ist, dass Du auch beim Gewin­nen von E‑Mail-Adres­sen außer­halb des Inter­nets an das Dou­ble-Opt-In denkst. Ohne den Nach­weis, dass Dein Abon­nent auch wirk­lich per­sön­lich den News­let­ter bestellt hat, kannst Du im Streit­fall in teure Schwie­rig­kei­ten gera­ten. Doch warum ist das so?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Bevor ich Dir nun meine Ideen und Tipps zur off­line Gewin­nung von News­let­ter-Abon­nen­ten gebe und zunächst zum Thema Recht ein wenig aus­hole, kurz der Hin­weis, dass die Aus­füh­run­gen in die­sem Bei­trag selbst­ver­ständ­lich keine Rechts­be­ra­tung dar­stel­len – schließ­lich bin ich Mar­ke­ting-Bera­te­rin und keine Anwältin.

In Deutsch­land möchte der Gesetz­ge­ber den Ver­brau­cher vor unzu­läs­si­ger Beläs­ti­gung schüt­zen und auch den gerech­ten Wett­be­werb för­dern. Darum sind Wer­be­maß­nah­men ver­bo­ten, die dar­auf abzie­len, den Ver­brau­cher durch über­mä­ßig viele und vor allen Din­gen auch unver­langte Wer­be­maß­nah­men zum Kauf zu überreden.

Des­halb fand fol­gen­der Pas­sus den Ein­gang in das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (kurz UWG):

Eine unzu­mut­bare Beläs­ti­gung ist stets anzu­neh­men … bei Wer­bung unter Ver­wen­dung einer auto­ma­ti­schen Anruf­ma­schine, eines Fax­ge­rä­tes oder elek­tro­ni­scher Post, ohne dass eine vor­he­rige aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung des Adres­sa­ten vorliegt, …

Dar­aus haben nun die Rich­ter die Ver­pflich­tung zum soge­nann­ten Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren abge­lei­tet, denn nur auf diese Art und Weise kann bei der Ein­tra­gung über das Inter­net sicher gestellt wer­den, dass der Abon­nent sich auch wirk­lich per­sön­lich für den Emp­fang des News­let­ters ent­schie­den hat. Sonst könnte ja jeder jede belie­bige ihm bekannte Adresse in irgend­wel­che News­let­ter-Lis­ten eintragen.

Alle mir bekann­ten News­let­ter-Pro­vi­der bie­ten ein auto­ma­ti­sier­tes Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren an, das ein­fach in den eige­nen Anmel­de­pro­zess inte­griert wer­den kann.

Wie Du offline Newsletter-Abonnenten rechtssicher gewinnen kannst

Um nun auf die ein­gangs beschrie­be­nen Sze­na­rien zurück zu kom­men: Wie kannst Du nun off­line News­let­ter-Abon­nen­ten gewin­nen – und das auch noch rechtssicher?

Notiere Dir die E‑Mail-Adresse der Inter­es­sen­tin oder lass Dir ihre Visi­ten­karte geben. Wich­tig: Du trägst die Adresse in das Anmelde-For­mu­lar ein. Indem Du ein eige­nes For­mu­lar für die Off­line-Kon­takte anlegst und einen Tag beim Ein­trag ver­gibst, kannst Du spä­ter sogar mal nach­voll­zie­hen, wer mal ein Off­line-Kon­takt war. 

Wich­tig: Sag es der Inter­es­sen­tin auch gleich, dass sie noch eine Mail zur Bestä­ti­gung erhält. Nur wenn sie auf den darin befind­li­chen Link klickt, bekommt sie künf­tig auch den News­let­ter. Das ist natür­lich die berüch­tigte DOI-Mail. Das mag etwas umständ­lich erschei­nen. So bist Du aber auf jeden Fall auf der recht­lich siche­ren Seite. Denn wer es sich anders über­legt … klickt ein­fach nicht.

Wo und wie kannst Du noch das Eintragen in Deine Newsletter-Liste fördern?

Mit einem Plakat

Hast Du ein Geschäft oder eine Pra­xis mit einem War­te­zim­mer, so kannst Du dort ein Pla­kat oder ein Pos­ter auf­hän­gen, mit dem Du Dei­nen News­let­ter bewirbst und die Adresse, wo man sich online dafür ein­tra­gen kann, dazu schreibst. Da heut­zu­tage ja fast jeder ein Smart­phone hat, bie­tet es sich an, die Ziel­adresse auch als QR-Code auf das Pla­kat zu drucken.

Auf der Speisekarte oder dem Tischset

Falls Du ein Restau­rant führst, kannst Du statt eines Pla­kats, das hier auch funk­tio­nie­ren kann, die Infor­ma­tio­nen in die Spei­se­karte inte­grie­ren oder spe­zi­elle Tisch­sets dru­cken, auf die Deine Gäste gleich ihre Ein­tra­gun­gen machen kön­nen und worum Du beim Abrech­nen direkt noch mal bit­ten kannst. Auch kleine For­mu­lare, die vorn im Umschlag der Spei­se­karte ste­cken, sind denkbar.

In der Gästemappe

In der Hotel­le­rie sind Gäs­te­map­pen mit Infor­ma­tio­nen zum Haus, zur Stadt und einem Feed­back-For­mu­lar üblich. Die Bestel­lung des News­let­ters kannst Du direkt in das Feed­back-For­mu­lar integrieren.

Im Schaufenster

Führst Du ein Laden­ge­schäft, so kannst Du das Pla­kat oder viel­leicht auch ein Rol­lup-Dis­play ins Schau­fens­ter hän­gen oder stel­len, auf dem Du die Anmel­de­adresse und den ent­spre­chen­den QR-Code gedruckt hast.

Mit speziellen Visitenkarten oder Postkarten

Bist Du selbst mehr unter­wegs und besuchst Deine Inter­es­sen­ten, so kannst Du ein For­mu­lar und als zweite Option auch kleine, spe­zi­ell für die­sen Zweck gedruckte Visi­ten­kar­ten oder Post­kar­ten ein­set­zen. Diese kannst Du so gestal­ten, dass Du sowohl den QR-Code für die sofor­tige Online-Ein­tra­gung dort inte­grierst als auch ein klei­nes Mini­for­mu­lar mit dem "Klein­ge­druck­ten" zur Abbstel­lung und das Kärt­chen von Dei­nem Inter­es­sen­ten direkt aus­fül­len lässt und mit­nimmst. Das ist auch eine prak­ti­sche Lösung, wenn Du viele Netz­werk­ver­an­stal­tun­gen besuchst. Die Post­kar­ten kannst Du auch als Ant­wort­post­kar­ten gestal­ten und aus­le­gen. Der Absen­der muss dann noch nicht ein­mal Porto zah­len, wenn er die Karte per Post an Dich sen­det – das über­nimmst Du dann für ihn (ja, das kos­tet Geld, aber Du möch­test ja neue Leser gewin­nen. Da jeder Leser auch ein poten­zi­el­ler Kunde ist, ist das Geld gut investiert).

Auf Deinen Präsentationsfolien

Hältst Du öfters Vor­träge, so kannst Du die Adresse und den QR-Code auch auf der letz­ten Kon­takt­fo­lie ein­bauen und viel­leicht die Visi­ten­kar­ten-/Post­kar­ten- oder For­mu­lar-Lösung par­al­lel einsetzen.

Weitere Möglichkeiten

Dei­ner Fan­ta­sie sind keine Gren­zen gesetzt, wie Du die Kluft von off­line zu online über­brü­cken kannst. Setzt Du viel­leicht sowieso schon Geh­weg-Auf­stel­ler ein – dann ver­wen­dest Du eben die. Wirbst Du mit Ban­den­wer­bung, Spann­tü­chern oder ande­ren Druckerzeug­nis­sen zum Bei­spiel im Spon­so­ring, so kannst Du die Infos auch dort unter­brin­gen. Selbst Deine Wer­be­ar­ti­kel kannst Du ent­spre­chend beschrif­ten, wenn es passt.

Meine Plus-Idee zur offline Gewinnung von Newsletter-Abonnenten für Dich

Um auch die­je­ni­gen zu errei­chen, die nicht im Inter­net sind und keine E‑Mail-Adresse haben, biete ihnen doch auch die Mög­lich­keit an, Dei­nen News­let­ter (viel­leicht nicht ganz so oft wie online) per Post zu abon­nie­ren. Statt wöchent­lich sen­dest Du die dann monat­lich oder vier­tel­jähr­lich aus. Als Seri­en­brief gedruckt macht das natür­lich etwas mehr Arbeit und ist auch teu­rer als ein E‑Mail-News­let­ter. Aber auf diese Weise ver­schenkst Du kein Poten­zial und kannst Dich posi­tiv von Dei­nen Mit­be­wer­bern abhe­ben. Denn ein per­sön­li­cher Brief, den man selbst bestellt hat, kommt immer noch ganz anders an, als unver­langt zuge­sen­dete Post.

Hast Du selbst noch andere Ideen oder schon erfolg­reich eine andere Mög­lich­keit gefun­den, off­line News­let­ter-Abon­nen­ten zu gewin­nen? Dann teile dies doch mit uns in den Kommentaren!

Wer schreibt hier?

Birgit Schultz

Ich bin Birgit Schultz von Marketing-Zauber und ich unterstütze Solopreneurinnen (Einzelunternehmer) bei ihrem Online- und Social Media Marketing.

Dafür setze ich mein praktisches Know how aus 30 Jahren Marketing-Erfahrung, 20 Jahren Selbstständigkeit und sieben Jahren Online-Business ein. Seit 1996 nutze ich das Internet zu Marketing-Zwecken.

Ich habe unendlich viel Geduld und die Gabe, auch komplizierte Sachverhalte und Abläufe einfach erklären zu können. Lass uns gerne mal miteinander sprechen. Den Link findest Du im Menü unter "Für Dich".

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  1. Hallo,
    vie­len Dank für deine Arti­kel, diese sind sehr infor­ma­tiv! Wei­ter so.
    Wie kann mann mit Active Cam­paign den Nach­weis für den optin erbrin­gen, bzw. aus­dru­cken, expor­tie­ren o.ä.

    Vie­len Dank
    Thorsten

    1. Hallo Thors­ten,
      vie­len Dank, das mache ich gern.
      Wenn Du in Active­Cam­paign die Kon­takte expor­tierst, siehst Du die IP-Adresse und das Datum der Ein­tra­gung. Ohne DOI kom­men diese Infos mei­nes Wis­sens nicht in die Datenbank.
      Zau­ber­hafte Grüße
      Birgit

  2. Seit vie­len, vie­len Jah­ren gibt es bei Live-Vor­trä­gen und Work­shops von mir eine Liste mit Titel und Datum der Ver­an­stal­tung, in der sich die Leute ein­tra­gen kön­nen, ankreu­zen was sie haben möch­ten und unter­schrei­ben, dass sie das auch wirk­lich haben wollen.

    Damit hab ich in den frü­hen Jah­ren den Grund­stock zu mei­ner email Liste gelegt, der heute noch Leute umfasst, die immer wie­der Kurse u.ä. bei mir kau­fen. Für mich eines der wich­tigs­ten Marketinginstrumente.

    Danke für deine ande­ren Ideen! Das hat mir gleich noch­mal neue Impulse gegeben 🙂

    1. Herz­li­chen Dank für Deine Erfah­run­gen in Dei­nem Kom­men­tar, liebe Alexandra.
      ✨ Zau­ber­hafte Grüße
      Birgit

  3. Mir hat vor allem dein Post­kar­ten Tipp super gefal­len. Das werde ich für das nächste Event garan­tiert machen. 

    Poten­ter Event- bzw. Messe-Tipp, für alle, die auf sel­ber aus­stel­len: um das Ein­tra­gen in die News­let­ter Liste schmack­haft zu machen, habe ich immer etwas verlost.
    Also A4 Blatt mit meh­re­ren Spal­ten ange­legt, schön gestal­tet, mit Rechts­hin­wei­sen und der Erlaub­nis, auch nach Ver­lo­sung digi­tale News zustel­len zu dürfen. 

    Das hat bes­tens funk­tio­niert und mein ers­tes online Busi­ness ordent­lich zum Wach­sen gebracht (von 2012–2017). Viel Spaß beim Experimentieren!

    1. Liebe Britta,
      ja, Ver­lo­sun­gen zie­hen immer Men­schen an – die Frage ist halt, ob es die "Rich­ti­gen" sind.
      ✨ Zau­ber­hafte Grüße
      Birgit

      1. Liebe Bir­git,

        Das stimmt. In mei­nem Fall war die Messe tat­säch­lich "voll" von mei­ner Zielgruppe.
        Wie du im Arti­kel sagst: lie­ber sich vor­her kon­krete Gedan­ken dazu zu machen, was zur Ziel­gruppe passt, damit es mit den "Rich­ti­gen" klappt, als sich hin­ter­her zu wundern. 😉

        Viele Grüße
        Britta

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